§ 156 Abs 1 AußStrG; § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG
In vorliegender Entscheidung beschäftigt sich der OGH mit der Rechts- und Parteistellung der Ersatznacherben in einem Verlassenschaftsverfahren, die auf den Überrest eingesetzt wurden.
OGH 26.1.2011, 1 Ob 222/10v