ߧ 133 Abs 2 AußStrG; § 709 ABGB; § 149 ABGB
Vorliegende Entscheidung behandelt die Frage der Vermögensverwaltung eines einem Kind durch letztwillige Verfügung zugesprochenem und in einem Fonds angelegten Vermögens. In diesem Zusammenhang wird der unbestimmte Gesetzesbegriff des "Kindeswohls" erläutert, sowie wird die Frage, wann und welche Kosten als Sonderbedarf generell anerkannt werden können, behandelt.