§ 810 ABGB; § 948 ABGB; § 956 ABGB; § 228 ZPO
In vorliegender Sache war die Aktivlegitimation der Schenkungsanfechtung aufgrund eines Mordversuchs Gegenstand der Untersuchung. Ist im Falle des präsumtiven Erben vor Einleitung einer Nachtragsbehandlung rechtliches Interesse zu bejahen?