§ 35 EO; Art 22 EuGVVO
Gegenständlich war die internationale Zuständigkeit Österreichs für Oppositions- und Impugnationsklagen Thema des Erkenntnisses und inwiefern sich Oppositionsklagen unter Art 22 Nr 5 EuGVVO subsumieren lassen.
§ 35 EO; Art 22 EuGVVO
Gegenständlich war die internationale Zuständigkeit Österreichs für Oppositions- und Impugnationsklagen Thema des Erkenntnisses und inwiefern sich Oppositionsklagen unter Art 22 Nr 5 EuGVVO subsumieren lassen.