§ 38 AußStrG; § 81 EheG
In aktueller Sache hatte sich der OGH mit Zwischenfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der strittigen Aufteilung ehelicher Gegenstände zu beschäftigen. Wie ist mit Gegenständen, die der Aufteilung nicht unterliegen, zu verfahren?
OGH 24.6.2010, 6 Ob 87/10b