Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einer OGH-Entscheidung, in der es um die Frage der Unterhaltsbemessungsgrundlage nach Aufhebung eines Konkurses geht. Der verstärkte Senat lehnte die Differenzmethode ab und entwickelte ein Modell zu einer Vereinfachung der Unterhaltsbemessung bei "Insolvenzfällen".
OGH 1 Ob 160/09z