§ 382b EO
In dieser Entscheidungsbesprechung geht es um die Frage der Verlängerungsmöglichkeit für eine Einstweilige Verfügung gem § 382b EO. Es werden die Voraussetzungen für die Ausdehnung der Geltungsdauer einer EV auch für mehrere Hauptverfahren behandelt und auf die stRsp des OGH sowie auf die Gesetzesmaterialien zum 2. GeSchG eingegangen.