Art 16 HKÜ; Art 17 HKÜ; ߧ 110 AußStrG
Wiederholt hatte sich der OGH mit einem Entführungsverfahren zu beschäftigen. Klargestellt hat er insofern die Sperrwirkung nach HKÜ, weshalb im Zufluchtsstaat keine Sachentscheidung mehr getroffen werden kann.
Art 16 HKÜ; Art 17 HKÜ; ߧ 110 AußStrG
Wiederholt hatte sich der OGH mit einem Entführungsverfahren zu beschäftigen. Klargestellt hat er insofern die Sperrwirkung nach HKÜ, weshalb im Zufluchtsstaat keine Sachentscheidung mehr getroffen werden kann.