ߧ 111a AußStrG
Vorliegendes Erkenntnis behandelt vor allem die Frage, wie eine Rückführung vorzunehmen ist und wer mit der Ausführung einer solchen Handlung zu betrauen ist.
OGH 17.2.2010, 2 Ob 8/10f
ߧ 111a AußStrG
Vorliegendes Erkenntnis behandelt vor allem die Frage, wie eine Rückführung vorzunehmen ist und wer mit der Ausführung einer solchen Handlung zu betrauen ist.
OGH 17.2.2010, 2 Ob 8/10f