§ 94 ABGB
Gegenständlich war zu klären, ob sich ein zeitweilig wieder aufgelebter gemeinsamer Haushalt auf einen wegen Rechtsmissbrauchs verwirkten Unterhaltsanspruch auszuwirken vermag.
OGH 10.11.2009, 5 Ob 177/09d
§ 94 ABGB
Gegenständlich war zu klären, ob sich ein zeitweilig wieder aufgelebter gemeinsamer Haushalt auf einen wegen Rechtsmissbrauchs verwirkten Unterhaltsanspruch auszuwirken vermag.
OGH 10.11.2009, 5 Ob 177/09d