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"Das wirst du noch teuer bezahlen!" - Anlass für Gewaltschutz

ZivilprozessrechtJudikaturMag. Susanne Beck, Richterin (Anmerkung)EF-Z 2010/82EF-Z 2010, 119 - 120 Heft 3 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte sich in angesprochener Sache mit den Voraussetzungen einstweiliger Verfügungen iZm einer ausgesprochenen Drohung zu befassen. Wo liegen die Grenzen für die Unzumutbarkeit eines Zusammentreffens?

Rechtsgrundlagen: § 382e Abs 1 EO

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