Zusammenfassung: Der Beitrag gibt eine Übersicht über Veränderungen gegenüber dem Vorjahr die Unterhaltsbemessung betreffend wieder. Erfasst werden die Belastbarkeitsgrenze des Unterhaltspflichtigen, dessen Selbsterhaltungsfähigkeit und Richtsätze nach § 6 UVG.
Rechtsgrundlagen: § 6 UVG