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Beistandspflichten und Vertretung in Obsorgeangelegenheiten nach dem FamRÄG 2009

FamilienrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak, Univ. WienEF-Z 2010/2EF-Z 2010, 4 - 6 Heft 1 v. 1.1.2010

Zusammenfassung: Die Verfasserin stellt in ihrem Beitrag die Auswirkungen des FamRÄG 2009 auf Patchworkfamilien vor. Besonderes Augenmerk legt sie dabei weiters auf die besondere eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Vertretungsbefugnis in Obsorgeangelegenheiten.

Rechtsgrundlagen: § 90 Abs 3 ABGB; § 137 Abs 4 ABGB

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