Zusammenfassung: Die Verfasserin stellt in ihrem Beitrag die Auswirkungen des FamRÄG 2009 auf Patchworkfamilien vor. Besonderes Augenmerk legt sie dabei weiters auf die besondere eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Vertretungsbefugnis in Obsorgeangelegenheiten.
Rechtsgrundlagen: § 90 Abs 3 ABGB; § 137 Abs 4 ABGB