Zusammenfassung: Katharina Gröger befasst sich in ihrem Beitrag mit den Neuerungen im Bereich Unterhaltsvorschuss durch das FamRÄG 2009. Unter anderem werden der Wegfall des Erfordernisses der erfolglosen Exekutionsführung, die Anpassung der Richtsatzhöhe, der Entfall des § 4 Z 5 UVG, die Erhöhung der Auszahlungskontinuität, die Erhöhung der maximalen Gewährungsdauer, die Kontinuität in der Vertretung durch den JWT, der mangelnde Kostenersatz im UVG, der Bewilligungsbeschluss samt Inhalt und die Voraussetzungen für die Innehaltung mit dem Vollzug des Bewilligungsbeschlusses angesprochen.