Zusammenfassung: Der Autor widmet seinen Beitrag umfassend der Vorausvereinbarung hinsichtlich der nachehelichen Aufteilungsmasse und den Neuerungen durch das FamRÄG. Dabei zeigt er die neuen Gestaltungsrechte auf. Weiters wird zwischen der Ehewohnung und anderen Gütern unterschieden und auf Formvorschriften eingegangen. Auch werden entsprechende Vereinbarungen hinsichtlich allfälliger Willensmängel betrachtet und die Formungültigkeit gewürdigt.