§ 140 ABGB
In vorliegendem Erkenntnis hat der OGH ausgesprochen, dass nur solche Schuldenteile von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzugsfähig sind, die schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzugfähig waren.
OGH 29.9.2009, 10 Ob 60/09k
§ 140 ABGB
In vorliegendem Erkenntnis hat der OGH ausgesprochen, dass nur solche Schuldenteile von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzugsfähig sind, die schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzugfähig waren.
OGH 29.9.2009, 10 Ob 60/09k