Zusammenfassung: Gegenstand der vorgestellten Rechtssache ist die Frage anonymer Lehrerbewertungen im Internet im Spannungsfeld der Meinungsäußerungsfreiheit und dem Recht auf Schutz der Privatsphäre.
Rechtsgrundlagen: § 35 dBDSG; Art 5 Abs 1 GG
Schlagwörter: