Art 4 HKÜ; Art 8 EuEheVO; Art 10 EuEheVO
In vorliegender Sache war der Anwendungsbereich ergänzender Bestimmungen der EuEheVo hinsichtlich des HKÜ zu erarbeiten. Gelten diese Bestimmungen im Zusammenhang mit Kindesentführungen auch über das 16. Lebensjahr hinaus?