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Haften Eltern für ihre Kinder?

SchadenersatzrechtAufsatzDr. Sabine HohensinnEF-Z 2009/113EF-Z 2009, 165 - 169 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der Beirtrag beschäftigt sich mit der Frage der Haftung der Eltern für Ihre Kinder. Hohensinn geht dabei auf die Bestimmungen des § 1309 ff ABGBs ein und prüft, welche Kriterien für die Vernachlässigung der anvertrauten Obsorgepflicht oder für den Umfang der Aufsichtspflicht gegeben sein müssen. Weiters beschäftigt sie sich mit der Frage, ob auch eine Kindeshaftung gemäß § 1310 ABGB bestehen kann und ob und wann die Eltern von Kindern Regress verlangen können.

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