§ 1295 ABGB; §§ 1293 f ABGB; § 90 ABGB
Im 2. Teil des Beitrags gehen die Autoren auf die Frage ein, unter welchen Umständen beim Ehebruch die betrogene Person Schadenersatzansprüche haben kann. Beleuchtet werden hierbei Fragen zur Schutzgesetzverletzung, der absichtlichen sittenwidrigen Schädigung, Ersatzansprüche bei Verschweigen der Scheinvaterschaft und Probleme hinsichtlich des Rechtswidrigkeitszusammenhangs.