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Vertretungsbefugnis des Patientenanwalts nach dem Tod des Betroffenen

RechtsprechungMenschenrechteAnm. v. Prof. DDr. Christian KopetzkiEF-Z 2009/54EF-Z 2009, 63 - 66 Heft 2 v. 1.3.2009

Art 2 EMRK; § 14 Abs 1 UbG; §§ 33 ff UbG

Wird ein Zusammenhang zwischen Tod und Unterbringung behauptet, gesteht der OGH einem Dritten (hier: Patientenanwalt) die Aktivlegitimation zur Einleitung eines Rechtsschutzverfahrens zur Geltendmachung einer Verletzung des Art 2 EMRK zu.

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