Art 80 ff russFamilienGB
Der OGH hatte sich diesfalls mit der Grenze des nach fremden Recht zu ermittelnden Mischunterhalts zu befassen, welche in der sog. "Luxusgrenze" liege.
OGH 8.10.2008, 9 Ob 19/08x
Art 80 ff russFamilienGB
Der OGH hatte sich diesfalls mit der Grenze des nach fremden Recht zu ermittelnden Mischunterhalts zu befassen, welche in der sog. "Luxusgrenze" liege.
OGH 8.10.2008, 9 Ob 19/08x