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Zur Ausdehnung eines bezifferten Ausgleichszahlungsbegehrens

RechtsprechungEherechtEF-Z 2009/49EF-Z 2009, 57 - 59 Heft 2 v. 1.3.2009

§ 95 EheG; § 85 EheG; § 82 EheG; § 9 AußStrG

Schenkungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten während aufrechter Ehe unterliegen der Aufteilung. Zu niedrig bezifferte Ausgleichszahlungen können nunmehr auch nach Ablauf der Frist gem § 95 EheG ausgedehnt werden.

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