§ 133 AußStrG; § 213 ABGB
Der OGH hatte über die Entziehung der Obsorge im Teilbereich der Vermögensverwaltung einer Mutter einer Minderjährigen, und der Übertragung an den Jugendwohlfahrtsträger zu entscheiden. Was sind die Voraussetzungen einer derartigen Verfügung?