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RechtsprechungExekutionsrechtEF-Z 2009/22EF-Z 2009, 26 - 27 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 382g EO

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Voraussetzungen des § 382g EO auch dann erfüllt sein können, wenn der Antragsgegner der Antragstellerin nicht auflauert, sondern sich bei zufälligen Treffen unzumutbar verhält. Mit Anmerkungen von Susanne Beck.

OGH 11.8.2008, 1 Ob 61/08i

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