§ 154 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung 6 Ob 7/08k stellte der OGH klar, inwiefern eine nachträgliche Genehmigung eines schwebend wirksamen Geschäftes (hier: eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung) gegenüber Dritten Wirksamkeit entfaltet.
§ 154 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung 6 Ob 7/08k stellte der OGH klar, inwiefern eine nachträgliche Genehmigung eines schwebend wirksamen Geschäftes (hier: eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung) gegenüber Dritten Wirksamkeit entfaltet.