§ 154 Abs 3 ABGB; § 271 ABGB; §§ 6 ff MedienG
Der OGH hatte zu beurteilen, ob für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches nach den §§ 6 ff MedienG eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist und ob bei Weigerung des gesetzlichen Vertreters, dem Antrag zuzustimmen, die Bestellung eines Kollisionskurators beantragt werden kann.