Zusammenfassung: Der dBGH hatte über die Anerkennung einer Scheidung nach mosaischem Recht zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: Art 17 EGBGB
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Zusammenfassung: Der dBGH hatte über die Anerkennung einer Scheidung nach mosaischem Recht zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: Art 17 EGBGB
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