§ 181 Abs 3 AußStrG; § 810 Abs 2 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung musste der OGH zur Frage der Genehmigungspflicht nach § 810 Abs 2 ABGB für die Überlassung von Nachlassliegenschaften zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen Stellung nehmen.
§ 181 Abs 3 AußStrG; § 810 Abs 2 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung musste der OGH zur Frage der Genehmigungspflicht nach § 810 Abs 2 ABGB für die Überlassung von Nachlassliegenschaften zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen Stellung nehmen.