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Rechtsprechung - Verwaltungs- und Vertretungsbefugnis bei nachträglich widerstreitenden Erbantrittserklärungen

ErbrechtAnm. v. Constanze Fischer-CzermakEF-Z 2008/66EF-Z 2008, 110 - 112 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 810 Abs 1 ABGB; § 173 AußStrG

In dieser Entscheidung setzte sich das Gericht mit dem Fall auseinander, dass widerstreitende Erbantrittserklärungen vorliegen und kein Erbe sein Erbrecht hinreichend ausweisen kann. Wem steht nun die Verwaltungs- und Vertretungsbefugnis zu? Welche Auswirkungen hat das FamErbRÄG 2004?

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