§ 176 Abs 1 ABGB
In dieser Rechtsache beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, ob für eine Änderung des Familiennamens die Zustimmung des in diesem Fall von dem minderjährigen Kind getrennt lebenden Vater notwendig ist bzw ob eine Gefährdung des Kindeswohls Voraussetzung ist.