§ 98 ABGB
§ 98 ABGB verschafft dem Ehegatten, der an der Erwerbstätigkeit des anderen unterstützend mitwirkt, einen Anspruch auf angemessene Abgeltung. Das Gericht hatte sich in dieser Sache nun damit zu beschäftigen, wie bzw nach welchen Kriterien die Bemessung einer solchen Abgeltung zu erfolgen hat.