Zusammenfassung: Im Rahmen dieser Entscheidung musste sich das Gericht mit dem Fall auseinandersetzen, dass die Interessen der Mutter als betreuender Elternteil jenen des von ihr im Besuchsrechtsverfahren vertretenen Kindes zuwiderlaufen. Ist es in einem solchen Fall notwendig bzw zulässig einen " Kollisionskurator" iSd § 271 ABGB zu bestellen? Das Gericht entschied sich in dieser Entscheidung für die Zulässigkeit eines Kinderbeistands.