§ 44 AußStrG; § 110 AußStrG
Das Gericht befasste sich in dieser Rechtsache mit der Frage, ob zur Durchsetzung einer Obsorgeentscheidung die Anwendung von Zwangsmitteln zulässig ist bzw ob dem zur Herausgabe des Kindes Verpflichtete rechtliches Gehör zu gewähren ist.