Zusammenfassung: Unter welchen Umständen ist das Rekursverfahren gegen Beschlüsse, mit denen nach § 2 GEG über die Ersatzpflicht für aus berichtigte Gebühren gegenüber dem Bund abgesprochen wird, zweiseitig?
Rechtsgrundlagen: § 2 GEG
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Zusammenfassung: Unter welchen Umständen ist das Rekursverfahren gegen Beschlüsse, mit denen nach § 2 GEG über die Ersatzpflicht für aus berichtigte Gebühren gegenüber dem Bund abgesprochen wird, zweiseitig?
Rechtsgrundlagen: § 2 GEG
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