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Rechtsprechung - Vollmachtsbekanntgabe und getrennte Aktenführung in Pflegschaftssachen

FamilienrechtEF-Z 2008/71EF-Z 2008, 115 Heft 3 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Seit neuestem werden alle Gruppen von Pflegschaftsangelegenheiten in einem eigenständigen gemeinschaftlichem Akt, aber völlig getrennt voneinander geführt. Welche Konsequenzen hat dies?

Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 2 AußStrG; § 110 Abs 2 AußStrG; § 110 Abs 3 AußStrG

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