§ 81 EheG; § 82 EheG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob Hochzeitsgeschenke, die im Rahmen einer traditionellen (türkischen) Hochzeit vor der eigentlichen Eheschließung gemacht wurden, in die Aufteilungsmasse einzubeziehen sind. Fraglich war auch die Frage des Rechtswegs. Welches Verfahren ist zu wählen um eine Aufteilung genannter Geschenke begehren zu können?