§ 140 ABGB
Der Autor ist in seinem Beitrag darauf eingegangen, die Unterhaltbemessungsgrundlage näher zu erläutern. Wenn ein Unterhaltspflichtiger aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist, kann dazu verhalten werden, sich Behandlungen zu unterziehen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, sofern die Krankenbehandlungen nicht mit unzumutbaren Gefahren verbunden sind.