§ 140 ABGB
Freiwillige Zuwendungen Dritter an den Unterhaltsschuldner haben im Regelfall keine Erhöhung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zur Folge.
OGH 27.2.2007, 10 Ob 8/07k
§ 140 ABGB
Freiwillige Zuwendungen Dritter an den Unterhaltsschuldner haben im Regelfall keine Erhöhung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zur Folge.
OGH 27.2.2007, 10 Ob 8/07k