§ 140 ABGB
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Mieterlöse, Leibrentenzahlungen, Zinszahlungen und Darlehensrückzahlungen als Abzugsposten bei der Bemessung der Unterhaltsverbindlichkeit berücksichtigt werden kann. Weiters prüft er, ob die unterlassene Therapie von Depressionen ein Verschulden des Unterhaltsschuldners an der Leistungsunfähigkeit indiziert.