Zusammenfassung: Die freiwillige Erziehungshilfe schließt die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses aus.
Rechtsgrundlagen: § 2 UVG; § 15 Sbg JWO; § 45 Sbg JWO
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Zusammenfassung: Die freiwillige Erziehungshilfe schließt die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses aus.
Rechtsgrundlagen: § 2 UVG; § 15 Sbg JWO; § 45 Sbg JWO
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