Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob das Patientenverfügungsgesetz sowie das durch das SWRÄG 2006 geschaffene Institut der Vorsorgevollmacht einen Beitrag zur höheren Planungssicherheit am Lebensende leisten können. Im zweiten Teil seines Beitrags erläutert Bernat die Rechtslage für den Fall der Einstellung der Basispflege oder der lebenserhaltenden künstlichen Ernährung, beleuchtet die Funktion des Sachwalters und des Pflegschaftsgerichts und schließt seinen Beitrag mit einem Mustervordruck für eine Patientenverfügung und einen Gestaltungsvorschlag für die Bevollmächtigung eines Stellvertreters in Gesundheitsangelegenheiten.