Art 6 Abs 1 lit c RL 2008/95/EG erfasst eine verweisende Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr nur, wenn sie als Hinweis auf die Bestimmung einer von dem Dritten vertriebenen Ware oder angebotenen Dienstleistung notwendig ist. Er hat eine begrenztere Tragweite als Art 14 Abs 1 lit c RL 2015/2436 .
C-361/22