Die Datenschutzbehörde (DSB) ist zum Vollzug datenschutzrechtlicher Vorschriften berufen, darunter auch zur Verhängung von Geldbußen wegen Verstößen gegen die DSGVO. Im Zusammenhang damit wurde die Frage aufgeworfen, ob die DSB aufgrund des Strafrahmens nach österr Rechtslage überhaupt dafür zuständig sein kann und ob das VStG ausreichende Verfahrensgarantien bietet, um von einem fairen Verf sprechen zu können, insb im Hinblick auf die vom Unionsgesetzgeber normierte Mitwirkungspflicht für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Der Beitrag wird auf diese Fragen näher eingehen. (FN )