Eine bewusst falsche Eintragung im Zeiterfassungssystem begründet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.
9 Ob A 58/23d
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Eine bewusst falsche Eintragung im Zeiterfassungssystem begründet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.
9 Ob A 58/23d
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