Während in Österreich noch immer keine konkreten Pläne zur Umsetzung der VerbandsklagenRL vorliegen, plant Frankreich die Einführung eines horizontalen kollektiven Rechtsschutzmechanismus, dessen Anwendung sich nicht bloß im Verbraucherrecht erschöpfen soll. Der vorliegende Beitrag soll das französische System beleuchten und zugleich im Hinblick auf mögliche Umsetzungsimpulse für Österreich bewerten. (FN )
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