Unionsrecht und nationales Recht schützen das Recht auf vertrauliche Behandlung von Geschäftsgeheimnissen. Die unrechtmäßige Erlangung, Weitergabe und/oder Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen kann schwerwiegende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Auf der anderen Seite schützen Unionsrecht und nationales Recht aber auch HinweisgeberInnen, die vertrauliche Informationen weitergeben oder offenlegen, um Rechtsverletzungen aufzudecken oder zu verhindern. Dieser Beitrag untersucht das evidente Spannungsverhältnis von Geschäftsgeheimnisschutz und HinweisgeberInnenschutz.