Generell-abstrakte Maßnahmen (wie das KoPl-G), die sich auf eine allgemein umschriebene Kategorie bestimmter Dienste der Informationsgesellschaft beziehen und unterschiedslos für alle Anbieter dieser Kategorie von Diensten gelten, sind keine Maßnahmen betreffend einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft iSd Art 3 Abs 4 E-Commerce-RL.
C-376/22