Eine Berechtigung der GIS Gebühren Info Service GmbH zur "laufenden Auskunftseinholung" kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Es ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, in welchen Abständen eine Anfrage ergehen darf, ohne dass ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen vorliegt.
Ra 2021/15/0094