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Zum Rückersatz im Prüfungsprozess angefallener Prozesskosten durch den Insolvenzverwalter

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2024/30ecolex 2024, 50 - 51 Heft 1 v. 23.1.2024

1. Wird ein Prüfungsprozess mit Urteil erledigt, so hat das ProzessG eine allfällige persönliche Verpflichtung des bestreitenden Insolvenzverwalters zum Rückersatz der Prozesskosten an die Insolvenzmasse (§ 112 Abs 2 Satz 2 IO) von Amts wegen in die Kostenentscheidung aufzunehmen.

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